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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trocknungsmaßnahmen I Ortungseinsätze

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1. Allgemeines

1.1   Allen Angeboten und Aufträgen liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

Diese gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der vertragsgemäßen Leistung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt

1.2     Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für die Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde

2. Zahlungsbedingungen

2.1     Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung, spätestens jedoch drei Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig: Weist der Auftraggeber nach, dass Ihm die Rechnung später als drei Tage nach Rechnungsdatum zugegangen Ist, wird die Rechnung ab dem nachgewiesenen Zugang fällig. Rechnungen der Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst sind ohne jeden Abzug spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum von dem Auftraggeber auszugleichen. Weist der Auftraggeber nach, dass ihm die Rechnung später als drei Tage nach Rechnungsdatum zugegangen ist, so wird das Zahlungsziel ab dem nachgewiesenen Zugang der Rechnung berechnet. Zahlungen sind erst bewirkt, wenn sie der Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst zur Verfügung stehen.

2.2     Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur gehend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem zwischen der Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst und dem Auftraggeber geschlossenen Vertragsverhältnis beruht, welchem diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zugrunde liegen.

2.3     Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so ist die Zurückbehaltung von Zahlungen aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenansprüchen in Einschränkung zu Ziffer 2 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann zulässig, wenn die Gegenforderung des Unternehmers unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

2.4     Gegen Ansprüche der Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten, rechtskrittlig festgestellt oder entscheidungsreif ist

2.5     Bei Auflagen sind entsprechend dem Fortgang der Arbeiten Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst Abschlagszahlungen zu leisten. Diese sind mit Zugang der Abschlagsrechnung, spätestens jedoch drei Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. Weist der Auftraggeber nach, dass Ihm die Rechnung später als drei Tage nach Rechnungsdatum zugegangen ist, wird die Rechnung ab dem nachgewiesenen Zugang fällig. Rechnungen der Arbeiten Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst sind ohne jeden Abzug spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum von dem Auftraggeber auszugleichen. Weist der Auftraggeber nach, dass ihm die Rechnung später als drei Tage nach Rechnungsdatum zugegangen ist, so wird das Zahlungsziel ab dem nachgewiesenen Zugang der Rechnung berechnet, Zahlungen sind erst bewirkt, wenn sie der Arbeiten Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst zur Verfügung stehen.

2.6     Angebotspreise verstehen sich, soweit nichts anderes ausdrücklich ausgewiesen Ist, als Nettobeträge. Hinzuzurechnen Ist die gesetzliche Mehrwertsteuer, berechnet nach dem zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen Mehrwertsteuersatz.

 

 

3. Mängelrügen, Gewährleistung und Haftung

 

3.1     Mängelrügen sind bei offensichtlichen Mängeln Innerhalb von 21 Tagen nach Beendigung der Arbeiten Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst schriftlich geltend zu machen. Bei späterem Eingang der Mängelrüge sind die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers erloschen.

 

3.2     Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer Im Sinne des § 14 BGB, so hat dieser auch nicht offensichtliche Mängel Innerhalb von 21 Tagen nach Beendigung der Arbeiten der Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst schriftlich geltend zu machen. Bei späterem Eingang der Mangelrüge sind die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers erloschen. Dies gilt nicht, sofern die Mängel für den Unternehmer nicht erkennbar waren.

 

3.3     Soweit von der Auftraggeberseite ein Sachverständiger eingeschaltet wird verpflichtet sich die Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst, die Arbeiten entsprechend den Sanierungsvorschlägen des Sachverständigen durchzuführen. Die Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst haftet im Rahmen dieser Sanierungsvorschläge für die ordnungsgemäße Ausführung der durchgeführten Arbeiten entsprechend den Vorgaben des Sachverständigen. Werden Arbeiten ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen ausgeführt, wird für die Mangelfreiheit des Angebotes Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst und der entsprechend ausgeführten handwerklichen Arbeiten gehaftet.

 

3.4       Bei mangelhafter Ausführung beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen die Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst auf die kostenlose Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, so hat der Auftraggeber das Recht, den der Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst zustehenden Werklohn entsprechend zu mindern oder, sofern nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

 

3.5       Die vorbezeichneten Gewährleistungsansprüche verjähren Innerhalb eines Jahres nach Abnahme des Werkes. Dies gilt nicht für Anspreche nach den §§ 438 Abs 1 Nr. 2, 634a Abs 1 Nr. 2 BGB.

 

 

3.6       Die Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ebenso im Falle der Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Weiter haftet die Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Höhe nach Ist diese Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schadens beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

3.7     Summenmäßig beschränkt sich die Haftung der Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst gegenüber dem Auftraggeber in den Grenzen von Ziffer 3.6 für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten In Bezug auf Sachschäden auf einen Betrag in Höhe von 1 000.000,00 Euro.

 

 

4. Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

4.1     Erfüllungsort für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber ist Krefeld.

 

4.2     Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber, sofern es sich bei diesem um einen   Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt, ist Krefeld.

 

5. Sonstiges

 

5.1     Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Trocknungsgeräte gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Diebstahl zu sichern und zu versichern.

 

5.2     Nicht mehr vorhandene oder zerstörte Geräte, Geräteteile oder Anschlussteile sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

 

5.3     Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Mitarbeiter und Nachunternehmer der Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst zu den vereinbarten Arbeitszeiten freien Zugang zum Arbeitsplatz vor Ort haben. Der Auftraggeber stellt für die Ausführung der durch die Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst durchzuführenden Arbeiten auf seine Kosten Strom, Wasser, Lagerflächen und Aufenthaltsräume zur Verfügung.

 

5.4     Der Auftraggeber verpflichtet sich. die Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst in allen Belangen zu unterstützen, die für eine einwandfreie und rasche Abwicklung des Auftrags erforderlich sind und wird die Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst über technische Besonderheiten des Objekts, an welchem die Arbeiten durchzuführen sind, schriftlich informieren.

 

5.5     Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als feste Vertragspflichten vereinbart sind. Ist eine Nichteinhaltung der Ausführungsfristen auf Umstände zurückzuführen, welche nicht von der Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist - auch bei bestätigten festen Terminen - um einen angemessenen Zeitraum, mindestens jedoch um die Dauer der Leistungsstörung. Kommt es infolge der Leistungsstörung zu einer Verschiebung der Ausführungsfristen von mehr als einem Monat, kann jede Seite den geschlossenen Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung kündigen bzw. vorn Vertrag zurücktreten.

 

5.6     Die Mindestlaufzeit für Trocknungsanlagen plus Zubehör beträgt drei Kalendertage.   

Es muss eine Laufzeit der Trocknungsanlagen von 24 Stunden pro Tag gewährleistet sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist die Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst berechtigt, die zusätzlich entstandenen Kosten In Rechnung zu stellen.

 

5.7     Der Auftraggeber Ist damit einverstanden, dass die Werklohnforderung seitens der Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst an Dritte abgetreten werden kann.

 

5.8     Nebenabreden, Ergänzungen, Abänderungen und Aufhebungen des zwischen dem Auftraggeber und der Firma Andrzej Kupis Trocknungsdienst geschlossenen Vertrages einschließlich der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand Nov. 2021) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

 

5.9     Sollte eine Bestimmung      dieser Vertragsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Vertragsbedingungen im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

 

5.10   Durch vom Vertrag abweichendes Verhalten werden weder vereinbarte Rechte verändert oder aufgehoben, noch neue Rechte und Pflichten begründet.

 

 

Stand: November 2021

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